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   OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20   

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https://dejure.org/2021,41013
OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20 (https://dejure.org/2021,41013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.2021 - 16 U 82/20 (https://dejure.org/2021,41013)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 16 U 82/20 (https://dejure.org/2021,41013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Haftung wegen Beratungsfehlers im Rahmen von Finanzierungsberatungsvertrag wegen Abschlusses von Swap-Verträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung wegen Beratungsfehlers im Rahmen von Finanzierungsberatungsvertrag wegen Abschlusses von Swap-Verträgen

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen eines Beratungsfehlers; Negativzinsen als Schaden; Gegenstand eines Finanzierungsberatungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20
    Dann habe der Beklagte die hierbei gebotene Sorgfalt nicht "bis zur Grenze der groben Fahrlässigkeit sanktionslos vernachlässigen" dürfen, weil sonst die Erreichung des Vertragszwecks offensichtlich in Frage gestellt sei (BGH NJW 1993, 335 Rz. 16).

    Auch eine Beschränkung der Haftung der Höhe nach ist bei der Verletzung von Kardinalpflichten geeignet, die Rechte des Anderen derart auszuhöhlen, dass der Vertragszweck gefährdet sein kann, und ist deshalb grundsätzlich nach § 307 Abs. 2 BGB unwirksam (BGH NJW 1993, 335 Rz. 18 und BGHZ 89, 363, 368 f.).

  • BGH, 19.01.1984 - VII ZR 220/82

    Formularmäßige Beschränkung des Schadensersatzes auf einen Höchstbetrag in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20
    Auch eine Beschränkung der Haftung der Höhe nach ist bei der Verletzung von Kardinalpflichten geeignet, die Rechte des Anderen derart auszuhöhlen, dass der Vertragszweck gefährdet sein kann, und ist deshalb grundsätzlich nach § 307 Abs. 2 BGB unwirksam (BGH NJW 1993, 335 Rz. 18 und BGHZ 89, 363, 368 f.).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20
    Auch der Bundesgerichtshof habe in der Entscheidung BGH WM 2009, 1077 den Grundsatz festgehalten, dass veränderte Refinanzierungsbedingungen in vollem Umfang weitergegeben werden müssten.
  • BGH, 19.12.2017 - XI ZR 152/17

    Zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines strukturierten Darlehens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20
    Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich einen Finanzierungsberatungsvertrag, weil die Beratung nicht die Investition von Finanzmitteln bzw. die Anlage von Kapital zum Gegenstand hat, sondern er sich auf die Beschaffung von Finanzmitteln durch die Klägerin sowie die Optimierung von Zinsen und sonstigen Belastungen des laufenden Schuldenportfolios bezieht (vgl. BGH NJW 2014, 3360 Rz. 20 ff. und BGH NJW 2018, 848 Rz. 33).
  • BGH, 01.07.2014 - XI ZR 247/12

    Finanzierungsberatungsvertrag: Pflicht der Bank zur Aufklärung über Provision für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20
    Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich einen Finanzierungsberatungsvertrag, weil die Beratung nicht die Investition von Finanzmitteln bzw. die Anlage von Kapital zum Gegenstand hat, sondern er sich auf die Beschaffung von Finanzmitteln durch die Klägerin sowie die Optimierung von Zinsen und sonstigen Belastungen des laufenden Schuldenportfolios bezieht (vgl. BGH NJW 2014, 3360 Rz. 20 ff. und BGH NJW 2018, 848 Rz. 33).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 197/14

    Rechtsanwaltshaftung: Beweiserleichterung für den Ursachenzusammenhang zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20
    Hierzu müssen die Entscheidungsalternativen, die bestanden, und ihre Rechtsfolgen (Auswirkungen) geprüft und mit den Handlungszielen des Aufzuklärenden verglichen werden (vgl. etwa BGH NJW 2005, 3275; NJW 2009, 1591; NJW 2015, 3447).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 430/16

    Darlehensvertrag: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20
    Denn der Bundesgerichtshof hat in einem der Struktur nach vergleichbaren Fall eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Aufklärung über wirtschaftliche Nachteile einer Kombination aus Darlehensvertrag und Kapitallebensversicherung entschieden, dass dieser bereits bei Abschluss des zur Finanzierung empfohlenen Vertrages entsteht (BGH NJW 2017, 2189 Rz. 18).
  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20
    Hierzu müssen die Entscheidungsalternativen, die bestanden, und ihre Rechtsfolgen (Auswirkungen) geprüft und mit den Handlungszielen des Aufzuklärenden verglichen werden (vgl. etwa BGH NJW 2005, 3275; NJW 2009, 1591; NJW 2015, 3447).
  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20
    Zwar nimmt der Bundesgerichtshof für Kapitalanlagefälle an, dass die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens nicht voraussetzt, dass ein Kapitalanleger bei gehöriger Aufklärung vernünftigerweise nur eine Handlungsalternative gehabt hätte (erstmals BGHZ 193, 159 = NJW 2012, 2427 für unterlassene Aufklärung über Erhalt einer Rückvergütung).
  • BGH, 21.07.2005 - IX ZR 49/02

    Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich der haftungsausfüllenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.05.2021 - 16 U 82/20
    Hierzu müssen die Entscheidungsalternativen, die bestanden, und ihre Rechtsfolgen (Auswirkungen) geprüft und mit den Handlungszielen des Aufzuklärenden verglichen werden (vgl. etwa BGH NJW 2005, 3275; NJW 2009, 1591; NJW 2015, 3447).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2022 - 17 U 19/20

    Zur Frage der Einordnung eines Zins-Swap-Vertrages als

    Ein mit dieser Zielsetzung geschlossener Vertrag ist als Finanzierungsberatungsvertrag zu qualifizieren (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 2019 - 17 U 121/18 - Senat, Beschluss vom 2. November 2015 - 17 U 247/14 - BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 152/17 -, Rn. 32ff., juris; BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - XI ZR 247/12 -, Rn. 20, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. April 2018 - 9 U 140/17 - Rn. 29, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 12. Mai 2021 - 16 U 82/20 -, Rn. 24 , juris).
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